Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts für das Bistum Trier

Das KODA-Recht regelt das Zustandekommen von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die KODA setzt sich paritätisch zusammen. Jeweils 6 Mitglieder gehören den Vertretern der Dienstgeber und denen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Aufgabe der Bistums-KODA ist die Beschlussfassung über Rechtsnormen, welche den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln.

 

 

Die MitArbeiterVertretungsOrdnung ist das bischöfliche Gesetz zur Ordnung der Mitarbeitervertretung.
 

"Weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst in der Kirche mitgestalten und mitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken unter Beachtung der Verfasstheit der Kirche, ihres Auftrages und der kirchlichen Dienstverfassung. Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Deshalb wird aufgrund des Rechtes der katholischen Kirche, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, unter Bezugnahme auf die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22. September 1993 die Ordnung für Mitarbeitervertretungen erlassen.", heißt es in der Präambel zur Rahmen-MAVO.

 

Sie regelt also das Miteinander von Dienstgeber und Mitarbeiterschaft im sogenannten dritten Weg der betrieblichen Mitbestimmung.

 

 

Die SonderMitArbeiterVertretung (SoMAV) im Bistum Trier ist - grob gesagt - die MAV, die die Interessen der pastoralen Berufsgruppen der Gemeinde- und PastoralreferentInnen im Bistum Trier sowie die der im Gestellungsvertrag tätigen LehrerInnen (insbes. ReligionsleherInnen) gegenüber dem Dienstgeber Generalvikar vertritt.
 
Weiter Infos über die Rechtsgrundlagen und Arbeitsweisen findet man unter dem Menüpunkt Sondervertretung.