Die SoMAV besteht im Bistum Trier aus 11 Mitgliedern, 6 PastoralreferetInnen und 5 GemeindereferentInnen.

 

In der Regel trifft sich die SoMAV alle 4 Wochen zu einer ganztägigen Sitzung, in der die vom Dienstgeber (DG) vorgetragenen Anliegen beraten oder eigene Initiativen auf den Weg gebracht werden. Weiterhin befassen wir uns einmal jährlich auf einer Klausurtagung mit grundlegenden Fragestellungen und arbeiten unterjährig in verschiedenen Ausschüssen der SoMAV (z.B. Öffentlichkeitsarbeit) oder in gemeinsamen Arbeitsgruppen mit dem DG zur Klärung von Sachfragen im Rahmen des Dienstverhältnisses.

Nach außen handelt die SoMAV durch die/den VorsitzendeN - auf Grundlage der in der SoMAV gefassten Beschlüsse.

Die SoMAV ist weiterhin in der DiAG und in der GesMAV des Bistums Trier tätig.

Vornehmste Aufgabe ist es darauf zu achten, dass alle MitarbeiterInnen entsprechend den geltenden Gesetzen und Regelungen gleich und fair behandelt werden.

Die SoMAV ist gegenüber dem Dienstgeber die Gesprächs- und Entscheidungspartnerin, soweit es sich um Angelegenheiten aus den Dienstverhältnissen handelt. Deshalb schreibt die MAVO eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen MAV und DG vor. Sie informieren sich gegenseitig über die Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft (§ 27 MAVO Trier).

Der Vertreter des DG gegenüber der SoMAV ist Direktor des Bereich 5 (B5) Msgr. Ottmar Dillenburg.

Die Mitwirkungsmöglichkeiten der SoMAV sind dabei genau im § 23 MAVO Trier geregelt und begrenzt.

Dazu gehören u.a. Beteiligungen durch Anhörung, Mitberatung oder Zustimmung bei Versetzungen, Eingruppierungen, Kündigungen oder Fortbildungen.

Sie kann weiterhin alle Anliegen und Problemlagen dem DG anonym oder im Namen der/des KollegIn vortragen und auf ihre Erledigung hinwirken.

 

Die SoMAV kann in Streit- und Konflikt fällen dienst- oder anstellungsrechtlicher Art tätig werden. Dies ist oft sinnvoll, weil sie selbst nicht Konfliktbeteiligte ist.  
Für Versetzungsgespräche und Gespräche mit möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben DG und SoMAV klare Verfahren beschlossen, die jedeR MitarbeiterIn nutzen kann. 

 

Grundsätzlich gilt: es ist wichtig, dass man sich gegebenenfalls rechtzeitig an eineN SoMAV-VertreterIn wendet um mit ihr oder ihm anstehende Fragestellungen zu besprechen und sinnvolle Wege oder Alternativen zu erörtern. In schwierigen Fragen kann die SoMAV auf ihre Rechtsberaterin zurückgreifen, um juristische Einschätzung zu erhalten.

Sicher kann die SoMAV auch nicht immer alle Probleme und Fragen lösen. Manchmal werden auch einzelne MitarbeiterInnen mit Entscheidungen der SoMAV nicht einverstanden sein. Aber als MAV haben wir den Auftrag, alle MitarbeiterInnen im Blick zu haben, so dass hier und da einE einzelneR MitarbeiterIn für sich persönlich eine andere Entscheidung gewünscht hätte. In der Regel ist das Ziel der SoMAV-Arbeit, möglichst grundsätzliche Regelungen zu finden.

 
Die Mitglieder der SoMAV unterliegen nach außen hin der Schweigepflicht.

Jedes Mitglied der SoMAV ist ansprechbar für Fragen oder Anliegen von MitarbeiterInnen, die dann in einer Sitzung der SoMAV bearbeitet werden. Oft können dort schon Antworten gefunden werden und die SoMAV berichtet dem/der anfragenden MitarbeiterIn entsprechend.
Eine Kontaktaufnahme ist über diese Homepage möglich. Man kann entweder eine allgemeine Anfrage an die SoMAV schicken oder konkrete Mitglieder per Mail anschreiben.  

Stellt die SoMAV fest, dass es sich um Fragestellungen handelt, die mit dem DG zu besprechen sind, so trägt die SoMAV das Anliegen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin dem DG vor. Dabei lässt die SoMAV auf Wunsch der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters Namen und Umstände heraus und anonymisiert das Anliegen. Der/die MitarbeiterIn entscheidet also, welche Tatsachen genannt werden dürfen und welche die SoMAV für sich behalten muss.

Die SoMAV kann auch von sich aus tätig werden, wenn sie entsprechende Fragen oder Problemlagen erkennt.