In den letzten Tagen haben die Mitarbeitenden des Bistums Trier über die leitenden MitarbeiterInnen einen Brief von Generalvikar Dr. Bätzing zur Kenntnis erhalten, der bei den von der SoMAV vertretenen Mitarbeitenden Fragen aufgeworfen hat.
Zu den Ausführungen des Generalvikars ist aus der Sicht der SoMAV folgendes zu sagen:

  1. Nach wie vor ist nach Kenntnisstand der Gesamt-MAV die Mitarbeiterschaft durch ihre gewählte Vertretungen (MAVen) nicht an der Erarbeitung eines Verhaltenskodex beteiligt.  Es bleibt also festzustellen, dass die Verantwortlichen zur Erstellung eines Kodex der Empfehlung des Dienstgebers, die MAV frühzeitig an der Entwicklung in geeigneter Weise zu beteiligen, nicht nachgekommen sind. Insofern kann auch nicht davon gesprochen werden, dass die Erstellung partizipativ erfolgt.

  2. Eine nach der MAVO am Ende des Prozesses notwendige formale Beteiligung muss noch erfolgen. Ob und wie an diesem Zeitpunkt Einwendungen und Anregungen der MAVen durch den Dienstgeber aufgenommen werden, bleibt abzuwarten. Das formale Beteiligungsverfahren der „Anhörung und Mitberatung“ ist, wie der Erfahrung zeigt, eher ein ungeeignetes Instrument für eine grundlegende inhaltliche Diskussion. Insofern bedauern wir es sehr, dass – trotz mehrfachem Hinweis aus der Gesamt-MAV – eine Beteiligung der MAVen im Prozess der Erstellung augenscheinlich nicht erwünscht ist.

  3. Der rechtlichen Einschätzung, dass es sich hierbei nicht auch um arbeitsrechtliche Materie handelt, die einer Behandlung in der KODA bedarf, schließt sich die SoMAV zum jetzigen Zeitpunkt nicht an.  Ob ein Verhaltenskodex tatsächlich nur eine Klarstellung dessen ist, was sowieso schon beschrieben ist oder ob sich daraus weitere arbeitsrechtliche Anforderungen und Pflichten ergeben, ist im Einzelfall genau zu prüfen. Erst dann kann festgestellt werden, ob es sich um KODA-Materie handelt oder nicht.

  4. Auch die Frage der Leistung einer Unterschrift ist aus Sicht der SoMAV differenziert zu bewerten – und zwar dann, wenn der Kodex vorliegt. Eine Empfangsbestätigung ist die eine Sache – die individuelle Anerkennung neuer arbeitsrechtlicher Verpflichtungen eine andere. Insofern werden wir als SoMAV genau prüfen, welche Inhalte der Kodex enthalten wird und ob sich aus der Anerkennung arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben, die über das bisherige Maß hinaus gehen. Eine Information der SoMAV an die Mitarbeitenden wird dazu erfolgen.