Loyalitätsobliegenheiten gemäß Grundordnung des Kirchlichen Dienstes – Selbstverpflichtung

Der Generalvikar von Trier, Ulrich Graf von Plettenberg, hat mit Datum vom 17. Februar 2022 eine Selbstverpflichtung veröffentlicht, in der er erklärt, dass er die Grundordnung für den Kirchlichen Dienst in den beiden Punkten nicht anwendet, die sich mit dem eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe bzw. einer Wiederheirat bei bestehender gültiger kirchlicher Ehe befassen. Diese bedeutet, dass es zu keinen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie z.B. einer Kündigung, in diesen Fällen kommen wird.
Die Selbstverpflichtung gilt, bis es zu einer neuen Grundordnung gekommen ist.

Der Generalvikar hatte sich schon am Anfang der Woche in einem Schreiben an der Vorsitzenden der Bischofskonferenz mit klaren Forderungen an die neue Grundordnung positioniert. Um so mehr begrüßen wir als Mitarbeitervertretung, dass er hiermit nun eindeutig erklärt hat, was dies für das Handeln des Bistums als Dienstgeber bedeutet. Für besonders bemerkenswert halten wir es, dass er dies auch für die Mitarbeitenden erklärt hat, die in den sog. verkündigunsnahen Berufen arbeiten. Wir unterstützen den Generalvikar uneingeschränkt und sind ihm für dieses Schreiben sehr dankbar. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer angstfreieren Dienstgemeinschaft. Denn, und hier teilen wir die Sicht unseres Generalvikars vollumfänglich: Arbeitsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung sind nicht angemessen. 

Wir möchten als SoMAV es an dieser Stelle aber auch nicht versäumen, den Kolleg*innen und Mitstreitenden der Initiative "#outinchurch - Für eine Kirche ohne Angst." unseren Dank auszusprechen und Respekt zu zollen. Sie hatten den großen Mut, dieses oft leidvolle Thema von Diskriminierung und Angst von queeren Menschen im Dienstverhältnis der katholischen Kirche zu outen. Diese Initiative zielt aber umfassender darauf ab, menschenfeindliche lehramtliche Aussagen in Dokumenten der kath. Kirche zu korregieren. Der Weg dahin wird sicher lang - durch den Mut auch unserer Kolleg*innen aus dem Bistum Trier, die an der Initiative beteiligt sind, kommt Bewegung auf. Wir werden dies im Rahmen der mitarbeitervertretungsrechtlichen Möglichkeiten als SoMAV unterstützen.


Selbstverpflichtung des Generalvikars von Trier