Den aufmerksam Lesenden von Verdienstabrechnungen bzw. Gehaltsmitteilungen des Bistums Trier ist vielleicht aufgefallen, dass es dort rechts oben eine neue Rubrik gibt: „Urlaubsrestanspruch“
Bitte überprüft, ob die dort angegebene Zahl der Resturlaubstage mit euren eigenen Aufzeichnungen identisch ist. Sollte es Abweichungen geben, ist dort auch die/der jeweils zuständige MitarbeiterIn des BGVs angegeben, die/der euch dann gerne weiter hilft und eventuelle Unstimmigkeiten mit euch klären kann.