Für den Bereich der KAVO ist bislang eine alterabhängige Regelung zum Urlaubsanspruch zu finden, die in Anlehnung an den TVöD übernommen wurde. Inzwischen ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts ergangen, in dem eine altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer für unzulässig erklärt wurde. Insofern haben jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun auch einen Anspruch auf 30 bzw. im pastoralen Dienst wegen der 6-Tage-Woche auf 36 Tage Urlaub im Jahr. Nähere Infos und ein Formular zur Geltendmachung dieser Ansprüche gibt es auf der Homepage der Gesamt-MAV.