Wie auf der Mitarbeiterseite der KODA im Bistum Trier zu lesen ist, wurde eine neue Regelung zur Altersteilzeit in der KAVO beschlossen, die bereits ab dem 01.01.11 wirksam werden soll. Für Kolleginnen und Kollegen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Altersteilzeitregelung zu beantragen, kann dies bedeuten, dass schnelles Handeln angesagt ist, wenn man noch nach den alten Bedingungen die ATZ beantragen möchte. Einen weiteren Artikel zum Thema wurde auf der Seite der DiAG-A vom 18.11.10 veröffentlicht.
Hier der Link zum Artikel der KODA-Mitarbeiterseite!