In einem Gespräch mit dem Dienstgebervertreter hat die SoMAV abschließend die aufgetretenen Fragen in Verbindung mit der Verschickung von KAVO-Arbeitsverträge an Gemeinde- und PastoralreferentInnen besprochen.
Wie auf der MitarbeiterInnenversammlung und durch Artikel auf der Homepage berichtet, kam es zum Versand von KAVO-Arbeitsverträgen an MitarbeiterInnen, die bereits einen BAT-Vertrag hatten. Hierzu bestand keine Notwendigkeit, so dass es hier zu Irritationen in der Mitarbeiterschaft kam. Ein Teil der MitarbeiterInnen hat die neuen Verträge unterschrieben, andere wiederum nicht.
Weiterhin stellte sich heraus, dass die verschickten KAVO-Arbeitsverträgen vom Muster der KAVO abwichen.
Es sind auch Arbeitsverträge an nach Februar 2008 eingestellte MitarbeiterInnen verschickt worden, die teilweise fehlerhaft waren.
Um nun auf der einen Seite eine für die Mitarbeiterschaft Rechtssicherheit herzustellen und auf der anderen Seite eine für die Verwaltung des BGVs nicht all zu arbeitsintensive Lösung zu finden, wurde vom Dienstgeber folgender Weg verfügt:
Der Generalvikar schreibt alle pastoralen MitarbeiterInnen an und bittet jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter seine individuellen Arbeitsverträge zu überprüfen.
- Sollte jemand, der im Besitz eines BAT-Vertrages ist, einen KAVO-Vertrag erhalten haben und diesen noch nicht unterschrieben haben, schickt er/sie diesen ununterschrieben KAVO-Vertrag an das BGV zurück.
Damit ist der Fall erledigt. - MitarbeiterInnen, die eine unterschriebenen KAVO-Vertrag haben (egal, ob vor oder nach Februar 2008 eingestellt), überprüfen:
Ist im Arbeitsvertrag vermerkt, dass das für die Berufsgruppe geltende Statut in der jeweils gültigen Fassung Gültigkeit hat?
Wenn dies der Fall ist, ist nach Auffassung des Dienstgebers die notwendige Rechtssicherheit hergestellt. Beim Fehlen des Statusbezugs ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter aufgefordert, den Vertrag um diesen Punkt ergänzen zu lassen. - Keine Einigkeit konnte in der Frage erzielt werden, ob im Arbeitsvertrag vermerkt sein muss, dass man als Gemeinde- oder PastoralreferentIn eingestellt ist. In einigen Verträgen steht nur der Begriff „MitarbeiterIn“.
Die SoMAV ist der Auffassung, dass die genaue Berufsbezeichnung notwendig ist und ein reiner Bezug auf das Statut nicht ausreicht. Insofern ist nun jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter aufgefordert, für sich selbst zu entscheiden, ob sie/er die genaue Berufsbezeichnung für notwendig erachtet. In diesem Fall ist in der Personalverwaltung ein neuer Arbeitsvertrag zu erbitten.
Wir bitten alle KollegInnen, ihre Verträge intensiv zu überprüfen und – wenn nötig – entsprechende Schritte einzuleiten. Für Rückfragen stehen Euch die Mitglieder der SoMAV gerne zur Verfügung.