Zur Zeit erhalten vermehrt Kolleginnen und Kollegen von der Personalverwaltung des BGVs neue KAVO-Verträge zugeschickt, die sie unterschreiben sollen.

Folgende Dinge sollten dabei auf jeden Fall bedacht bzw. überprüft werden:

  1. Entspricht der vorgelegte KAVO-Vertrag dem Muster aus der entsprechenden Anlage 2 der KAVO (dort ist es das Arbeitsvertragsmuster unter II.)?
  2. Sind die Personendaten und die Eingruppierungsdaten richtig?
  3. Wurde die Tätigkeit der Anstellung richtig vermerkt? Also zum Beispiel PastoralreferentIn oder GemeindereferentIn. Die Bezeichnung Mitarbeiter oder Mitarbeiterin reicht nicht aus. Dies wurde nach unserer Kenntnis aber in einigen Verträgen so gemacht.
  4. Sind alle event. Zusatzvereinbarungen, die im alten Arbeitsvertrag oder in Arbeitsvertragsergänzungen getätigt wurden, übernommen?

Im Zweifelsfall sollte man den vorgelegten Vertrag von einem sachkundigen Juristen prüfen lassen.

Es sei noch angemerkt, dass für die Gemeinde- und PastoralreferentInnen kein arbeitsrechtlicher Grund für die Anfertigung neuer Arbeitsverträge besteht.

Der Dienstgeber hat 2008 auf eine einzelvertragliche Regelung bzw. Zustimmung zur Überführung in die KAVO bei diesen beiden Berufsgruppen verzichtet. Alle andern Bistumsmitarbeiter wurden einzeln um Zustimmung gebeten.

Stattdessen wurde für unsere Berufsgruppen durch die KODA die Statuten für GemeindereferentInnen und PastoralreferentInnen so verändert, dass für diese die KAVO ohne Zustimmung der einzelnen MitarbeiterInnen unmittelbar Anwendung findet.

Damit ist der arbeitsrechtliche Akt wirksam vollzogen, es bedarf daher keiner schriftlichen Dokumentation in Form eines neuen Vertrages.