Erneut waren Rechtsfragen zu Gestellungsverträgen an staatlichen Schulen Thema des Gesprächs der SoMAV mit dem Dienstgeber, Herrn Generalvikar Holkenbrink.
Nach wie vor ist ungeklärt, welche Leistungen z.B. pastorale MitarbeiterInnen, die an Schulen tätig sind, zu erbringen haben und - ganz wichtig - wer im Schadensfall die Kosten zu tragen hat.
Muss man als gestellter Lehrer z.B. Aufsichten und Vertretungsstunden übernehmen, darf man als Begleitperson an Exkursionen oder Klassenfahrten teilnehmen? Und wer reguliert den Schaden, wenn dabei das private Fahrzeug beschädigt wird oder sonst ein Versicherungsfall eintritt.
Zur Klärung dieser und weiterer Fragestellungen hat der Generalvikar nun eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der SoMAV und der Schulabteilung eingesetzt.
Bis es zu belastbaren Ergebnissen kommt gilt: alles ist versicherungsmäßig durch das Bistum abgedeckt, was auch von einer Lehrkraft im Staatsdienst an Tätigkeiten verlangt werden kann. Abgedeckt sind somit auf jeden Fall alle schulischen Veranstaltungen.
Werden Lehrkräfte im Gestellungsvertrag zu weiteren Tätigkeiten herangezogen, können sie von ihrem Schulleiter bzw. ihrer Schulleiterin darüber Auskunft verlangen, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist. Im Zweifelsfall sollte man beim BGV in der Schulabteilung nachgefragt werden.