Im Januar-Amtsblatt teilt das BGV mit, dass ab sofort das MitarbeiterInnengespräch (MAG) als Instrument der Personalführung verbindlich und verpflichtend für die MitarbeiterInnen der Dienststellen des Bistums Trier eingeführt ist.
Was bedeutet dies für die Gemeinde- und PastoralreferentInnen, die durch die SoMAV vertreten werden?
Zunächst nichts! Denn die MAGs sind nur für die Dienststellen des Bistum (wie z.B. BGV, Beratungsstellen, Fachstellen, KHGs usw.) eingeführt. Für alle anderen ist ein MAG nicht zulässig, da hierfür zunächst ein entsprechendes Beteiligungsverfahren mit der SoMAV durchzuführen wäre. Auch die DekanatsreferentInnen - obwohl sie in einer Dienststelle des Bistums angesiedelt sind - sind ausdrücklich ausgenommen und müssen an keinem MAG teilnehmen.
(Ergänzung 01.02.11 zur Klarstellung: Für die PR und GR, die nicht durch die SoMAV vertreten werden, also z.B. in den Fachstellen angesiedelt sind, gilt: Sie nehmen am MAG teil, wenn sie zum Bereich der Einrichtungen I-V gehören)
Wir wollen an dieser Stelle aber kurz über die Position der Gesamtmitarbeitervertretung (GesMAV) des Bistums Trier informieren. (siehe auch: Artikel auf der Homepage der GesMAV)
Die GesMAV hat gegen die verpflichtende Einführung im Beteiligungsverfahren Einwendungen erhoben. Leider ist es nicht gelungen, den Generalvikar in einem Einigungsgespräch davon zu überzeugen, dass solche MAGs nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfen.
Diese Auffassung begründet sich darin, dass für die Frage, was für Aufgaben ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin zu erfüllen hat und wie dies geschehen soll dem Direktionsrecht des Dienstgebers obliegt. Das MAG führt nun dazu, dass der Dienstgeber sein Direktionsrecht ganz oder teilweise zurücknimmt und den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin an genau diesen Fragen beteiligen will. Er kann allerdings – so die Auffassung der GesMAV – einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin nicht dazu verpflichten, dass er/sie ganz oder teilweise die originären Aufgaben des Dienstgebers übernimmt. Das kann logischer Weise nur auf freiwilliger Basis geschehen.
Deshalb hat die GesMAV sich gegen die verbindliche und verpflichtende Einführung von MAGs ausgesprochen. Eine freiwillige Durchführung der MAGs wäre für die GesMAV denkbar gewesen. Diesem Vorschlag ist der Dienstgeber allerdings nicht gefolgt.