Mehrfach haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Elternzeit oder aus sonstigen Gründen in einer Freistellungszeit sind, angefragt, ob sie nicht mit einem geringen Stundenumfang, z.B. 25 % eingesetzt werden könnten, um nicht zu lange aus der Berufstätigkeit heraus zu sein. Die SoMAV hat dieses Anliegen dem Dienstgeber mehrfach vorgetragen. Nach langen Diskussionen hat dieser sich bereit erklärt, in diesem Feld Erfahrungen zu sammeln. Folgende Vereinbarungen/Regelungen wurden getroffen:
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Der Einsatz erfolgt auf ausgeschriebenen Planstellen. Gültig für die Bewerbungsmöglichkeiten ist die aktuelle Fassung der Stellenausschreibung.
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Das Einsatzverfahren folgt den Regeln des bestehenden Besetzungs-/ Versetzungsverfahrens (Stellenausschreibung, Bewerbung und Bewerbungsgespräch, Besetzung). Bewerberinnen und Bewerber mit 100% und 50% haben den Vorrang vor Bewerbungen unter 50%. Die Bewerbung muss ausweisen, um welches Prozentkontingent sich beworben wird (Mindestkontingent 25%).
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Die genaue Aufgabenfüllung des jeweiligen Kontingentes erfolgt vor Ort in Absprache. Es dürfen höchstens ein Zehntel des vereinbarten Stellenumfanges für Regularien, wie zum Beispiel Dienstgespräch, Dekanatskonferenz oder ähnliches zur Verfügung stehen.
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Der Einsatz erfolgt befristet für 1 Jahr. Die Befristung wird im Einsatzschreiben festgelegt.
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Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gestalten sich entsprechend der allgemeinen Regelungen.Neu gilt ab September 2011:
Wenn die entsprechende Stelle nach einem Jahr wieder ausgeschrieben wird und sich keine anderer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bewirbt, kann die Besetzung der Stelle durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter, die/der die Stelle mit einem BU unter 50% bereits besetzt, ohne erneute Bewerbung für ein weiteres Jahr weiterlaufen. In dem Fall, dass bewerbungen eingehen, informiert der ZB 1.2 die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter auf der Stelle, so dass sie/er sich ebenfalls mit einem erhöhten BU bewerben kann.