Der Dienstgeber hat der SoMAV mitgeteilt, dass er zukünftig bei Stellen unter 50 % Beschäfitgungsumfang (BU) das Verfahren folgendermaßen verändern will:
"Der Einsatz auf einer Stelle mit einem BU unter 50% ist befristet für zunächst ein Jahr, danach bis zur Neubesetzung der Stelle mit einem höheren BU."
Damit entfällt also zukünftig die jährliche Bewerbung, die zu einer Verlängerung der Stelle geführt hat, wenn es keinen anderen Bewerber gab, der einen höheren BU anstrebte. Auch die jährliche Neuanfertigung eines Arbeitsvertrages entfällt damit.
Die Ausschreibung der Stelle erfolgt aber weiterhin jährlich.
Eine entsprechende Information des Dienstgebers ist in der aktuellen Stellenausschreibung erfolgt.