Die KODA hat eine wesentliche Verbesserung für ATZler, die spätestens am 31.12.2010 die Altersteilzeit begonnen haben, beschlossen (siehe KA 1.12.2013 Nr. 224).

Die auf die vor dem 1. Januar 2011 begonnenen Altersteilzeitverhältnisse anzuwendende Anlage 9 in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung wurde geändert. Durch die Streichung des Absatzes 3 im § 4 fällt der Bezug zu der seit 2008 nicht mehr angepassten Mindestnettotabelle weg. Dadurch wird das festgeschriebene Mindestnettoniveau von 83% wieder tatsächlich erreicht. Von Änderungen im Steuerrecht und Reduzierungen der Sozialversicherungsbeiträge profitieren damit auch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.

Sofern der eigene ATZ-Vertrag einen konkreten Bezug auf die KAVO hat erfolgt die Anpassung automatisch. Wo der Bezug fehlt, erhalten die Betroffenen vom Bistum einen entsprechenden Änderungsvertrag angeboten, damit die beschlossene Neuregelung angewendet werden kann.