Im November 2014 hat das Bistum Trier seine Richtlinie zur Telearbeit („Verfahrensrichtlinie über die Einrichtung flexibler Arbeitsorte“ KA Nr. 198 / 2014) neu gefasst.
Im Beteiligungsverfahren mit der Gesamt-MAV ist es uns gelungen, diese Möglichkeit nun auch für die Berufsgruppen der Gemeinde- und PastoralreferentInnen zu öffnen. Die genauen Voraussetzungen und Verfahrenswege sind in der Richtlinie entsprechend beschrieben.