Das Bistum Trier hat am 20. Juli 2010 den ersten Teil des zukünftigen Orientierungsrahmens veröffentlicht, der als Stellenplan die territorialen Stellen ausweist. Der kategoriale Plan ist noch in der Diskussion und soll im Frühjahr 2011 veröffentlicht werden.
Nachtarbeit
Die KAVO sieht als eine Sonderform der Arbeit die Nachtarbeit vor, also Arbeitszeit in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Wer in dieser Zeit – und dies gilt auch für Gemeinde- und PastoralreferentInnen – Arbeitsleistungen erbringt (denkbar wären z.B. PGR-Sitzungen, Freizeitmaßnahmen, Elternabende usw.), der hat Anspruch auf einen zusätzlichen Ausgleich in Form von Geld. Dies ist entsprechend in § 13 KAVO Bistum Trier geregelt.
Die SoMAV hat beim Dienstgeber nun erreicht, dass solche Arbeitsleistungen formlos, mit dem Bestätigungsvermerk des Vorgesetzten versehen, bei der Personalverwaltung im BGV eingereicht werden können. Von dort werden dann entsprechende Zahlungen angewiesen.
Stellensicherheit bei Gestellungsverträgen an Schulen
Gestellungsverträge in Schulen sind nach Auskunft des Dienstgebers gegenüber der SoMAV grundsätzlich nicht an bestimmte Schulen oder bestimmte Stellen gebunden. Sie stehen dem Saarland oder der entsprechende ADD in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Land oder ADD entscheiden über den konkreten Einsatzort der dem Bistum zur Verfügung gestellten Deputate.
Das heißt auch:
Geht ein Kollege/eine Kollegin, die über einen solchen Gestellungsvertrag beschäftigt ist in Elternzeit/Sonderurlaub oder reduziert den Beschäftigungsumfang (BU), kann das entsprechende Stunden-Kontingent - ohne Anspruch auf Wiedererhalt - entweder anderweitig vergeben werden oder in der entsprechenden Höhe verfallen. Nach Ende der Elternzeit/des Sonderurlaubes oder beim Wunsch nach Wiederaufstockung des BU besteht kein Anspruch auf das ursprüngliche Stundendeputat und kein Anspruch auf die ursprüngliche Schul-Stelle.
Dies gilt in dieser "Schärfe" besonders im Saarland!
Der Dienstgeber ist allerdings verpflichtet, im gegebenen Rahmen/BU eine Beschäftigung (als Mitarbeiter/in in der Pastoral) zu gewährleisten.
Wort-Gottes(Dienst)-Feiern
Generalvikar Dr. Holkenbrink hat im Sommer 2005 Erläuterungen (Originaltext als Anlage verfügbar) zum Einsatz von Laien im pastoralen Dienst zusammengetragen. Grundlagen waren offizielle kirchliche Verlautbarungen. In diesem Zusammenhang trifft uns besonders die Regelung zur Leitung von Wort- und Kommunion-Gottesdiensten sowie die Tätigkeit als Lektor(in) und Kommunionhelfer(in).
Aus Sicht der SoMAV ist darauf hinzuweisen, dass die jeweiligen Vorgesetzten die Beauftragung zu erwirken haben und die betroffenen KollegInnen und Kollegen ihren Vorgesetzten auf die Erwirkung dieser Beauftragung hinweisen sollten.