Die Schwerbehindertenvertretung informiert

Ergänzende Hinweise zu den Infos der SoMAV-Trier

 

 a) Begleitung von MitarbeiterInnen bei Bewerbungsgesprächen zum Stellenwechsel

 

Bei Bewerbungen schwerbehinderter Mitarbeiter auf eine Stelle wird die Schwerbehindertenvertretung nach §§ 81 und 95 SGB IX an allen Bewerbungsgesprächen beteiligt, sofern es sich um einen Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX handelt. Das heißt, die Stelle muss mindestens einen Beschäftigungsumfang von 18 Wochenstunden und eine Beschäftigungsdauer von  über 8 Wochen aufweisen.

Hintergrund ist die Förderung der Integration schwerbehinderter Menschen.

 

b) Teilnahme der SoMAV an Gesprächen mit möglicherweise arbeitsrechtlichen Konsequenzen

 

Bei Gesprächen schwerbehinderter Mitarbeiter mit möglicher Weise rechtliche Konsequenzen ist auch der Schwerbehindertenvertreter teilnahmeberechtigt.

 

Rechtsgrundlagen:

Der Schwerbehindertenvertreter ist frühzeitig vor Entscheidungen in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen umfassend zu informieren und zu beteiligen (§95 Abs. 2 SGB IX). Bei Auftreten von Problemen im Arbeitsverhältnis schwerbehinderter Menschen ist frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die Mitarbeitervertretung einzuschalten (§ 84 Abs. 1 SGB IX).

Grundsätzlich steht die Schwerbehindertenvertretung schwerbehinderten Menschen beratend und helfend zur Seite (§ 95 Abs. 1 SGB IX).

 

Ansprechpartner für alle Belange schwerbehinderter Menschen im Bereich der SoMAV ist:

 

Martin Ludwig , Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gesamtschwerbehindertenvertreter Bistum Trier