Visitationsgespräche – ein eigenständiges Gesprächsformat


Im Rahmen der bischöflichen Visitationen finden in der Regel Einzelgespräche zwischen dem visitierenden Bischof und den pastoral Mitarbeitenden statt – so sieht es die Visitationsordnung, veröffentlicht im KA 2007, Nr. 95, vor. 

(Anmerkung: während der Synode sind diese Gespräche ausgesetzt, es gibt nur Dienstgespräche (!) mit dem jeweiligen pastoralen Team)

Immer wieder stellten sich Mitarbeitende die Frage, was dies denn für eine Art Gespräch ist – u.a. auch deshalb, weil Inhalte solcher Gespräche im Nachgang der Visitation hier und da zu Einbestellungen durch die Personalabteilung führten. Über mehrere Jahre hat sich die SoMAV bemüht, etwas arbeitsrechtliche Klarheit in diese Gespräch zu bringen. Zwischenzeitlich hat sich der Dienstgeber dazu – vorläufig – wie folgt geäußert:

Eine positive Qualifizierung dieser Gespräche ist schwierig.
In negativer Form kann gesagt werden: Visitationsgespräche sind weder Dienstgespräche, Mitarbeitergespräche o.ä. und keinesfalls Seelsorge- oder Beichtgespräche.
Es ist aber auch klar: Sobald der visitierende Bischof im Verlauf des Gesprächs Kenntnis von arbeitsrechtlich relevanten Themen oder gar Verstößen gegen die Loyalitätsobliegenheiten erhält, muss er diese Information an die zuständigen Stellen im BGV weitergeben, ohne darüber hinaus selbst in der Sache tätig werden zu dürfen.

Eine Begleitung durch die SoMAV zu Visitationsgesprächen schließt der Dienstgeber aus. Bei eventuellen Folgegesprächen mit dem BGV ist die Begleitung durch die SoMAV aber möglich.

Die oft vertrauliche Atmosphäre der Gespräche (zu Hause bei einer Tasse Kaffee ...) führt hier und da doch dazu, dass Mitarbeitende plötzlich Themen auf den Tisch bringen, die in den oben beschriebenen Feldern anzusiedeln sind. Im Gespräch selbst sind die Bischöfe gehalten, dies nicht weiter zu thematisieren. Das ist dann Sache der Personalabteilung im BGV. Ist es also – warum auch immer – passiert, macht es durchaus Sinn, das Gespräch mit dem Verweis auf die arbeitsrechtliche Relevanz abzubrechen. Eine entsprechende Kontaktaufnahme mit der SoMAV ist angeraten.

Folgende zusammenfassende Hinweise können helfen, das Visitationsgespräch gut und sinnvoll für alle Beteiligte durchzuführen:

  • Ort des Gesprächs mit Bedacht wählen (es muss nicht die Privatwohnung sein)
  • Inhalte des Gesprächs planen und den Gesprächsverlauf aktiv gestalten. Dabei auch bedenken, welche Themen u.U. nicht zur Sprache kommen sollten.
  • Im Gespräch darauf achten, dass keine falsche Vertraulichkeit entsteht
  • Klären, inwieweit das Gespräch protokolliert wird.
    Falls ja: Gegenlesen und – wenn es richtig ist – unterschreiben. Andernfalls ein eigenes Protokoll anfertigen und zu dem Protokoll des Bischofs  in die Personalakte aufnehmen lassen.