Unsere Kolleg*innen im Bereich des B 5.1 – Personalplanung, Personalgewinnung und Personaleinsatz haben in der vergangenen Woche erfahren, dass dieser Bereich zum 01. Januar 2027 aufgelöst wird.
Uns haben Anfragen aus der Mitarbeiterschaft erreicht, da es Irritation im Hinblick darauf gab, dass am Vortag, bei der Mitarbeiter*inennversammlung der SoMAV, dazu nicht informiert wurde und es weiterhin eine Pressemeldung des Bistums gab, dass die SoMAV über die Vorgänge informiert gewesen sei.
Zunächst müssen wir vorausschicken, dass die SoMAV für die Kolleg*innen des B 5.1 nicht zuständig ist. Zuständig ist nur die MAV des BGVs, die MAV I. Man hätte die SoMAV also formal nicht informieren müssen.
Die SoMAV und die MAV I wurden zeitgleich 37 Minuten vor der Veröffentlichung der Pressemeldung durch den Dienstgeber über die Entscheidungen zur Auflösung durch Vorabzustellung eben dieser Pressemeldung informiert.
Diese Form der Information genügt in keiner Weise dem Anspruch der Mitarbeitervertretungsordnung, dass Dienstgeber und MAV bei allen Angelegenheiten vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich rechtzeitig informieren. Unbeschadet dessen hätte mit der MAV I frühzeitig über die angedachten Maßnahmen gesprochen werden müssen – auch und insbesondere über die personellen und sozialen Konsequenzen der Entscheidung zur Auflösung.
Da die Konsequenzen für die Kolleg*innen erheblich sind, hätten wir uns eine andere, transparente und vor allem ordnungsgemäße Vorgehensweise im Sinne der betroffenen Mitarbeiter*innen gewünscht. Dies haben wir inzwischen auch in einem Gespräch mit unserem Dienstgebervertreter deutlich so benannt.
Wir hoffen, dass wir mit dieser Mitteilung die Vorgänge nachvollziehbar einordnen können. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

