Liebe Kolleg*innen,
immer wieder wurde an uns der Wunsch herangetragen, dass wir uns für die Möglichkeit einer Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze zum Renteneintritt einsetzen.
Mit unserem Dienstgebervertreter, Direktor Dillenburg, haben wir dies beraten und wir konnten uns so verständigen, dass wir diese Möglichkeit testen wollen.
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Rahmenkriterien für eine solche Möglichkeit entwickelt.
Im Amtsblatt Februar 2026 findet ihr nun den Verweis auf diese Möglichkeit. Anbei stellen wir euch die Rahmenregelungen zur Verfügung. Wir haben vereinbart, dass wir diese Möglichkeit erproben und auch entsprechend auswerten. Sollte es von eurer Seite Hinweise zur Umsetzung dieser Möglichkeit geben, bitten wir um entsprechende Hinweise.
Von unserer Seite möchten wir auf zwei Punkte besonders hinweisen:
a) Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Weiterarbeit in der Rente. Es braucht hierzu den Willen aller Beteiligten. Insofern empfehlen wir euch, frühzeitig mit dem B 5 in Kontakt zu gehen, wenn ihr von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollt.
b) Es empfiehlt sich, einen Rentenberater aufzusuchen, um die individuellen Möglichkeiten genau zu prüfen. Gerade in diesem Feld ändern sich die Gesetzeslagen (Stichwort: Aktivrente, Betriebsrentenstärkungsgesetz) zurzeit sehr dynamisch.
Arbeiten in der Rente - Infos zur Weiterbeschäftigung Msgr. Dillenburg

