Die Förderung der Gesundheit und die Einhaltung der Regelungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung gehören u.a. zu den Aufgaben der MAVen – also auch der SoMAV.
Das Bistum Trier unterhält zur Optimierung dieser Angelegenheiten eine eigene Abteilung „Arbeitsschutz“, die in regelmäßigen Abständen die Einrichtungen auf Mängel überprüfen und im Sinne des Arbeitsschutzes beraten.
Die SoMAV erhält von solchen Ortsbegehungen durch den Arbeitsschutz des BGVs Kenntnis und wird über die event. abzustellende Mängel informiert. Die entsprechenden Fachabteilungen des BGVs, für unseren Bereich in der Regel der ZB 1.2, erhalten dann den Auftrag, die Mängel in einer gesetzten Frist abzustellen.
Nun kann die SoMAV verständlicher Weise nicht an den Ortsbegehungen teilnehmen. Deshalb sind wir in gravierenden Fällen oder in Fällen, wo eine Unterstützung der SoMAV angezeigt ist, darauf angewiesen, von Euch entsprechende Hinweise zu erhalten. Gerne sind wir dann bereit, uns - im Sinne der allgemeinen Aufgaben der SoMAV - für Euer Anliegen einzusetzen.
Ihr müsst aber auch nicht warten, bis der Arbeitsschutz zu den regelmäßigen Prüfungen zu Euch kommt. Wenn Euch in Euren Dienststellen Mängel auffallen, zögert nicht den Arbeitsschutz im BGV zu informieren. Hilfreich ist es, wenn wir als SoMAV gleichzeitig informiert werden, damit wir Euch hier – falls erforderlich – unterstützen können.