Seit dem 30.11.2006 hat die Sondervertretung mit dem Generalvikar eine Vereinbarung getroffen, dass MitarbeiterInnen, die zu einem Gespräch mit möglicherweise arbeitsrechtlichen Konsequenzen geladen werden, ein Mitglied der SoMAV mitnehmen können. Die Initiative dazu geht von der MitarbeiterIn aus – dafür einfach ein Mitglied der SoMAV kontaktieren.
Dies gilt auch dann, wenn der Dienstgeber zu einem Gespräch lädt, an dem zwei oder mehr Vertreter des Dienstgebers teilnehmen.
In der Vereinbarung heißt es:
Immer dann, „wenn der DG nicht alleine an einem Gespräch teilnimmt, soll der Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich auf seine Initiative hin von einem SoMAV-Mitglied begleiten zu lassen. Ein möglicher Zusatz für eine Einladung zu einem solchen Gespräch könnte lauten: „Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie zu diesem Gespräch ein SoMAV-Mitglied Ihrer Wahl hinzuziehen können.“
Die Erfahrung zeigt, dass die Teilnahme der SoMAV von der Dienstgeberseite sehr positiv gesehen wird. Es zeigt sich auch, dass bei frühzeitigem Einschalten der SoMAV gerade im Falle von dienstrechtlichen Konsequenzen es vermieden werden kann, dass im Nachhinein Gesprächsinhalte rekonstruiert werden müssen, die dann oft nicht mehr wirklich zu klären sind.