Kirchliches ArbeitsGericht in Mainz ist die erste Instanz im Rahmen der MAVO zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen MAVen und dem Dienstgeber. Hier werden kollegkitvrechtliche Streitigkeiten geklärt. Es ist keine individualrechtliche Instanz. Dafür wären weltliche Arbeitsgerichte zuständig.