DienstGeber - für die MitarbeiterInnen, die durch die SoMAV vertreten werden, ist der Dienstgeber der Bischöfliche Generalvikar. Dieser hat gegenüber der SoMAV einen Vertreter benannt: Msgr. Ottmar Dillenburg.
 

Diözesane ArbeitsGemeinschaft der Mitarbeitervertretungen - Bereich A. Sie ist ein Zusammenschluss der MAVen aus dem Bereich der verfassten Kirche und dient u.a. dem gegenseitigen Informationsaustausch und der Fortbildung. Die SoMAV ist in der DiAG durch 2 Mitglieder vertreten.

 

GesamtMitArbeiterVertretung im Bistum Trier. Die MAVen des Dienstgebers Generalvikar bilden eine gemeinsame Vertretung für die Fragen, die mehrere MAVen betreffen, z.B. Dienstvereinbarungen, Fortbildungen, Versetzungen zwischen Einrichtungen. Die SoMAV ist in der GesMAV mit drei Mitgliedern vertreten.
 

Kirchliches ArbeitsGericht in Mainz ist die erste Instanz im Rahmen der MAVO zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen MAVen und dem Dienstgeber. Hier werden kollegkitvrechtliche Streitigkeiten geklärt. Es ist keine individualrechtliche Instanz. Dafür wären weltliche Arbeitsgerichte zuständig.
 

Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung - In ihr sind, beschlossen durch die KODA, die wichtigsten Regelungen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses festgehalten und ist Grundlage des Arbeitsvertrags. Dort werden Fragen wie Gehalt, Urlaub, Fortbildung, Arbeitszeit usw. geregelt.